Innung Rhein-Main
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Rußzahl
Die Rußzahl ist nur bei Ölfeuerungsanlangen zu Bestimmen. Die Rußzahl ist ein Maß für die Emission staubförmiger Partikel und lässt Rückschlüsse auf die Verbrennungsgüte zu. Für Feuerungsanlangen mit Zerstäuberbrennern, die ab dem 1.10.1988 in den alten und ab dem 3.10.1990 in den neuen Bundesländern errichtet wurden, ist die Rußzahl auf 1 begrenzt. Für Anlagen, die früher errichtet wurden, und für Feuerungsanlagen mit Ölverdampfungsbrennern ist die zulässige Rußzahl 2.
Die Bestimmung der Rußzahl wird nach normativen Verfahren (DIN 51402 Teil 1) durch visuellen Vergleich durchgeführt. Es sind 3 Einzelmessungen vorzunehmen, aus den Einzelmessungen ist der arithmetische Mittelwert zu bilden. Das auf die nächste ganze Zahl gerundete Ergebnis entspricht der Verordnung, wenn der Rußzahl-Grenzwert nicht überschritten wird.
Nimmt man z.B. an, das bei fehlender Überwachung die Abgasverluste aller Feuerungsanlagen in Deutschland nur um 1 Prozentpunkt höher gewesen wären als 2003 festgestellt, wären 2003 ca. 405 Mio. Liter Heizöl und 489 Mio. m3 Erdgas mehr verbraucht worden. Dies Entspricht einer CO2-Menge von 2,0 Mio. Tonnen

